I. Einleitende Verordnungen

1. Die vorliegenden AGB gelten für die Inanspruchnahme der von dem Dienstleister auf der Homepage www.tabloq.pro  (im Besonderen auf der Unterseite admin.tablog.pro)  - im Weiteren: Homepage, sowie auf der TabLog Applikation, im Weiteren: Applikation, zusammen: System -  betriebenen Leistungen.

2. Der anhand der folgenden AGB geschlossene individuelle Leistungsvertrag wird von dem Dienstleister nicht registriert, sondern dieser wird von den Parteien ausschließlich in elektronischer Form geschlossen.

3. Die Sprache des Leistungsvertrages und der Dienstleistervertragsschließung ist Ungarisch, oder Englisch.

4. Die vorliegenden AGB beinhalten keinen Verweis auf einen Verhaltenskodex für das Verhalten in dem Industriezweig.

5. Die Wirkung der vorliegenden AGB erstreckt sich auf den zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer  - zusammen Parteien – für die Inanspruchnahme aller Leistungen der Homepage www.tablog.pro und der Applikation TabLog geschlossenen individuellen Leistungsvertrages.

II. Angaben des Dienstleisters

Name: Floor99 Proptech Fejlesztő Kft.
Sitz: 9023 Győr, Körkemence u. 8.
Firmennummer: 08-09-030459
Registrierendes Gericht: Győri Törvényszék Cégbírósága (Firmengericht des Gerichtsstuhles Győr)
Steuernummer: 26568526-2-08
Kontoführendes Institut: Raiffeisen Bank
Kontonummer:
E-Mail: office@tablog.pro
MNB (Ungarische Nationalbank) Registrierungsnummer:
(im Weiteren: Dienstleister)

III. Dienstleisterrecht, Haftung

1. Das System steht unter Rechtsschutz. Der Dienstleister erklärt, dass das System sein eigenes geistiges Produkt ist.

2. Der Dienstleister garantiert, dass das von ihm geschaffene Werk die Rechte anderer Parteien zu anderen geistigen Produkten nicht verletzt, bzw. haftet dafür, dass keine dritten Parteien ein sonstiges Recht haben, welches den Benutzer in der Ausübung der in der vorliegenden Vereinbarung gewährleisteten Rechte begrenzen, oder ihn hindern würde, bzw. dem Benutzer gegenüber eine Grundlage für eine Nutzugsgebühr, oder eine Entschädigung bilden könnte. Der Dienstleister garantiert im Weiteren, dass er während der Erfüllung des Leistungsvertrages keine Lösungen unberechtigt verwendet, die ein unter Leistungs-, oder Industrieschutz stehende Produkt einer dritten Person verletzen würde.

3. Der Dienstleister nimmt zur Kenntnis, dass falls er seine in dem vorliegenden Punkt übernommenen Verpflichtungen nicht einhält, er für die aus dieser Versäumnis entstandenen vollen Schäden, Kosten, Strafen dem Benutzer zu zahlen hat.

4. Die Parteien sind im Einverständnis darüber, dass das mit dem System verbundene, dem Benutzer zustehende Nutzungsrecht abgesehen von der Person des Benutzers anhand der Sonderabsprache bezüglich der sprachlichen Implementierung und einer für den Ort der Installierung gültigen Währung vereinbarten Entlohnung auch auf verbundene Unternehmen ausgebreitet werden kann. 

5. Das System und die dazu gesicherte Dokumentation, sowie deren Erneuerung, Entwicklung und Erweiterung gehören unter das ausschließliche Verfügungsrecht des Dienstleisters und sind als Geschäftsgeheimnis des Dienstleisters zu erachten.

6. Der Benutzer ist nicht berechtigt das System zu entschlüsseln, den inneren Aufbau zu analysieren, sowie es nicht zu verleihen, leasen lassen und kann die nutzungsbezogenen Rechte nur mit der vorgehenden Zustimmung des Dienstleisters übertragen. 

7. Falls der Benutzer Informationen über jegliche unberechtigte Nutzung des Systems erlangt, ist er verpflichtet alles zu tun, um dies einzustellen. Er ist verpflichtet die unberechtigte Benutzung zu verhindern, und den Dienstleister über die erfahrenen Informationen umgehend zu verständigen.

8. Der Dienstleister nimmt zur Kenntnis, dass den Benutzer in Verbindung mit dem System keine Nutzungspflicht belastet.

9. Der Benutzer ist verpflichtet den Beauftragten des Dienstleisters jegliche Sonderereignisse in Verbindung mit der Dienstleistung, im Besonderen Schadensereignisse, Beschädigung des Einrichtungen und Räumlichkeiten umgehend zu melden.

10. Der Benutzer kann seine Beschwerden in Verbindung mit der vertragswidrigen Erfüllung der Leistung ach vor Ort in erster Linie an den in dem Punkt XII/1 fixierten Adressen auch schriftlich, in erster Linie per E-Mail melden. Der Benutzer ist in diesem Kreise in erster Linie berechtigt Qualitätsmängel bezüglich der Dienstleistung geltend zu machen, und die Senkung der Gebühr zu beantragen. Seine andere Rechte können nur im Falle der Ergebnislosigkeit dieser Ansprüche geltend gemacht werden.

IV. Rechte und Pflichte der Parteien

1. Die Parteien sind während der Wirkung des Vertrages verpflichtet zu kooperieren und bei der Ausübung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Pflichte entsprechend der Kriterien der Gutgläubigkeit und Fairness gemeinsam kooperierend vorzugehen. 

2. Die Parteien vereinbaren, dass sie während der Vertragsfüllung miteinander kooperieren, einander über die zu der vertraglichen Erfüllung notwendigen Informationen informieren, bzw. einander umgehend informieren, falls Umstände, oder Ereignisse eintreten, die die vertragsmäßige Erfüllung gefährden, oder hindern können.  Für die Schäden aus der Vernachlässigung der Benachrichtigung haftet die verschuldende Partei zur Gänze.

3. Der Dienstleister ist verpflichtet ist die Weiterentwicklung des Systems nach eigenen Ansprüchen – aufgrund der Vereinbarung der Parteien während der Wirkung des Vertrages – zu verrichten. Die Bedingungen und Gebühren der Weiterentwicklung werden von den Parteien fallweise, in Sondervereinbarungen festgehalten.

4. Die Parteien halten fest, dass die Verantwortung des Dienstleister in der zehnfachen Summe der Leistungsgebühr der bestellten Leistung begrenzt ist. Die Parteien halten fest, dass diese Verantwortlichkeitsbegrenzung bei der Gestaltung der Summe der Leistungsgebühr und bei deren Annahme durch den Benutzer berücksichtigt wurde.

V. Der Umfang der kaufbaren Leistungen (im Weiteren: Dienstleistung)

1. Die Benutzer können über die vorliegende Homepage eine Berechtigung für die Benutzung der Module der Applikation kaufen. Die Applikation beinhaltet das Arbeiterapplikations- und Gastregistrationsmodul, welches einzeln, oder auch in einem gekauft werden können.

2. Das Registrationsmodul ist eine an der Rezeption der Firmen angebrachte auf einem dediziertem Gerät laufende Applikation, die geeignet ist ankommende Gäste zu registrieren, sowie einzuloggen, bzw. die Mitarbeiter der Firma ein- und auszuloggen. 

3. Das Arbeitermodul ist eine Anwendung für die Mitarbeiter der Firma, es ist geeignet Mitarbeiter einzuloggen, online, offline und push Nachrichten zu empfangen, und die Ankunft der zu ihnen kommenden Gäste anzuzeigen, bzw. diese Ereignisse zu überwachen. 

4. Die Benutzer bekommen nach dem Kauf einen Zugang auch zu den internetbasierten Admin-Oberflächen, mit denen die Inhaltselemente der Applikation maßgeschneidert, bzw. die über diese registrierten Angaben erreicht werden können. 

5. Die für den Benutzer erreichbare Funktionsliste hängt von dem gekauften Paket ab. Die erreichbaren Pakete, deren jeweilige Gebühren und die Liste der dazu gehörenden neuen Funktionen ist auf der Homepage zugänglich.

Falls der Benutzer das System nicht auf einem eigenem, oder nicht von dem Dienstleister gemieteten Geräten benutzt, so haftet der Dienstleister keinesfalls für die in der Funktion der Geräte eingetretenen Schäden.

VI. Bestellung

1. Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Dienstleisters sind Benutzer berechtigt, die sich  auf der Webseite www.tablog.pro registriert haben und die Verordnungen der vorliegenden AGB, sowie der Datenschutzerklärung akzeptieren und für sich als verpflichtend erklären.

2. Registrierung

Benutzer können sich für die Inanspruchnahme der auf der Homepage geleisteten Leistungen mit dem Ausfüllen des sich auf der Homepage befindlichen Formblattes registrieren. Mit der Registrierung erklärt der Benutzer die Annahme der vorliegenden AGB, sowie der Inhalte der Datenschutzinformation. Der Dienstleister informiert den Benutzer über die erfolgreiche Registrierung per E-Mail. 

Der Benutzer ist verpflichtet sein Passwort geheim zu halten, es ausschließlich persönlich zu benutzen, und es ist verboten dies dritten Parteien zu übergeben, oder zugänglich zu machen.

Der Benutzer kann die Löschung seiner Registration von dem Dienstleister jederzeit schriftlich (per E-Mail, oder Einschreiben) ersuchen.

3. Kostenlose Probeversion

Die registrierten Benutzer können die kostenlose Probeversion beanspruchen, mit der sie berechtigt sind die Applikation 30 Kalendertage lang unbegrenzt zu verwenden. Bei der Probeversion können die Benutzer die Applikation unbegrenzt verwenden. Während den 30 Tagen haben sie jederzeit die Möglichkeit zum Kaufen, in diesem Fall wir die erste Monatsgebühr nach dem Ablauf der 30 Tage abgezogen und ab dann wird der erste Monat verrechnet. Falls in den 30 Tagen es zu keinem Kauf kommt, werden nach Ablauf der Probezeit die zu dem Benutzer gehörende Applikation und der Zugang der von ihm eingeladenen Kollegen in der Applikation verboten. Der Dienstleister informiert den Benutzer über den Ablauf der Probezeit per E-Mail. Falls der Benutzer das Abonnement dennoch in Anspruch nehmen möchte, kann er dies auf dem Link in der E-Mail tun.

4. Bestellung, Inanspruchnahme der Leistung

Der Benutzer ist berechtigt die Dienstleistung nach der bestätigten Zahlung der in der jeweils gültigen Vergütung festgehaltenen Leistungsgebühr (erfolgreiche Aktivierung)  die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Bei der Erlangung der Berechtigung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung verständigt der Dienstleister den Benutzer über dies per E-Mail. Bei einem Jahresabonnement wird die Gültigkeit des Zugriffs binnen 30 Tagen nach der Benachrichtigung per E-Mail gültig. 

Es besteht die Möglichkeit die bei der Registrierung angegebenen Daten zu kontrollieren und diese mit dem Anklicken des Buttons „Änderung der Daten“ zu ändern.

5. Der Benutzer kann die Dateneintragungsfehler während der Bestellung und auch vor der tatsächlichen Bestellung kontrollieren und ändern (z.B.: Option der Modifizierung der Rechnungsangaben.) Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für die falsch eingetragenen Angaben.

 VII. Preise / Zahlungsmöglichkeiten        

1. Der Dienstleister erklärt und garantiert, dass das System sein eigenes, geistiges Produkt ist, die Überlassung der vertragsmäßigen, in Verbindung mit dem System stehenden, nicht ausschließlichen Nutzungsrechtes von dem Dienstleister an den Benutzer gegen eine monatliche Nutzungsgebühr (Lizenzgebühr) erfolgt.

2. Der Dienstleister ist berechtigt die ab dem zweiten Jahr fälligen Gebühren um die Höhe der von dem Zentralamt für Statistik (KSH) offiziell festgestellten jährlichen Inflationsrate zu erhöhen.

3. Parteien vereinbaren, dass bei einem Zahlungsverzug das Ausmaß der Verzugszins mit dem um acht Prozentpunkte erhöhten, von der Notenbank festgestellten jeweiligen Basiszins gleich ist.

4. Der Benutzer ist berechtigt, aus dem Gegenwert der Rechnung des Dienstleisters die Summe der von dem Dienstleister zu bezahlenden Pönalstrafe, oder Entschädigung abzuziehen. 

5. Der Benutzer erklärt, dass er die vorliegenden Zahlungsbedingungen vor der Vertragsschließung kennengelernt hat, und diese bei der Annahme des Angebotes für die Gebühren berücksichtigt hat.

6. Die jeweils gültigen Preise des Systems befinden sich auf der Homepage. Der Dienstleister ist berechtigt die Gebühr der Leistungen jederzeit einseitig zu modifizieren. Die Mitteilung der Modifizierung der Leistungsgebühr erfolgt auf der Homepage. Die Modifizierung ist ab der Bekanntmachung auf der Homepage gültig. Der Dienstleister informiert die bereits registrierten Benutzer über diese Änderungen schriftlich. Die Preise beinhalten die in Ungarn gültige allgemeine Mehrwertsteuer. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für die aus Versehen, offensichtlich falsch angegebenen Gebühren. 

7. Dem Benutzer steht keine Geldrückerstattung für die Betriebspausen, oder Unerreichbarkeiten der Dienstleistung zu, die auf technische Probleme, die nicht auf die dem Dienstleister nicht anzulastenden technischen Probleme zurückgeführt werden können.

8. Der Benutzer akzeptiert, dass die Zahlungsverpflichtung eine sogenannte wiederkehrende Zahlungsverpflichtung für den Benutzer bedeutet, gemäß dem der Kunde dem „Barion”-Zahlungssystem, das im Auftrag des Dienstleisters handelt, während der Auftragsbeziehung zwischen dem Dienstleister eine Berechtigung gewährt. Das Zahlungssystem berechnet - ohne extra, weitere Zustimmung - automatisch die Gebühr des vom Benutzer ausgewählten Leistungspakets nach dem angegebenen Zeitraum - 1 Kalendermonat - auf das Zahlungskonto.

9. Der Benutzer akzeptiert, dass alle Rechnungen über seine Käufe ausschließlich in elektronischer Form von der Floor99 Proptech Fejlesztő Kft. über eine elektronische Rechnungsleistung auf die von ihm angegebene E-Mail Adresse geschickt wird. Der Benutzer ist auf der Empfängerseite verpflichtet dafür zu sorgen, dass jede auf elektronischem Wege geschickte Rechnung und die technischen Einstellungen (z.B.: Firewall) adaptiert wurden. Im Falle der Änderung der E-Mail Adresse ist der Benutzer verpflichtet den Dienstleister umgehend wenigstens in elektronischer Schrift und rechtsgültig in Briefform zu informieren. Der Benutzer ist verpflichtet den Dienstleister 7 Tage vor der Rechnungslegung über Änderungen zu benachrichtigen. Bis zu der Benachrichtigung stellt der Dienstleister die Rechnung auf die früher angegebene Adresse gütig zu.

10. Nach Bestellungen auf der Online-Einkaufsoberfläche des Dienstleisters enthalten die vom Benutzer erhaltenen Kontoauszüge „Barion Payment Zrt.” als Akzeptanzstelle, das das Zahlungssystem des Dienstleisters betreibt.

VIII. Zeitdauer der Inanspruchnahme der Leistung / Kündigungsmöglichkeit

1. Das Abonnement kann vom Benutzer in seinem Profil unter dem Menüpunkt „Profil löschen” oder unter unseren Kontaktdaten vorgenommen werden.

2. Automatische Verlängerung des Abonnements 

Die kürzeste Dauer des Abonnementsbeträgt 30 Tage. In Abwesenheit einer rechtsgültigen Kündigung verlängert sich jedes 30-tägige Abonnement an dem letzten Tag der aktuellen Abonnementperiode automatisch um weitere 30 Tage. Der Benutzer ist berechtigt das Abonnement bis zu dem letzten Tag der jeweiligen Abonnementperiode abzusagen. In diesem Fall wird das Abonnement nicht verlängert und erlischt an dem letzten Tag der Periode.

3. Im Falle einer Zahlung mit Bankkarte belastet der Dienstleister die Bannkarte des Benutzers mit dem ersten Tag jeder neuen Abonnementperiode und damit lebt das Abonnement automatisch weiter. Bei Abonnements mittels individueller Banküberweisung garantiert der Dienstleister die automatische Verlängerung nicht, bis zu der Verarbeitung der Überweisungen kann der Benutzer das System eventuell nicht ungestört gebrauchen und dies nimmt der Benutzer zu Kenntnis.

IX. Vertragswirkung und Kündigung

1. Der Vertrag tritt durch die Bestellung des Systems von dem Benutzer in Kraft und entsteht für eine unbefristete Zeit.

2. Jegliche Partei ist berechtigt den Vertrag nach einem Jahr ab der Vertragsschließung mit einer an die andere Partei gerichteten, einseitigen Rechtserklärung mit einer Frist von 30 Tagen nach der Zustellung der Erklärung ohne Begründung zu kündigen.

3. Der Benutzer ist berechtigt den Vertrag mit einer Sonderkündigung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn

   - der Dienstleister mit jeglicher Leistung in einen Verzug von mehr als 15 Kalendertagen kommt; 

   - vor der Leistungsfrist eindeutig festgestellt werden kann, dass der Dienstleister die Dienstleistung bis zu der übernommenen Frist bestimmt nicht erbringen kann; 

           - der Dienstleister einen schwerwiegenden Vertragsbruch begeht.

4. Der Dienstleister ist berechtigt den Vertrag mit einer Sonderkündigung, mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Benutzer einen schwerwiegenden Vertragsbruch begeht.

5. Als schwerwiegenden Vertragsbruch in der Anwendung des Vertrages ist zu erachten, falls jegliche Partei ihre vertraglich festgehaltene wesentliche Vertragspflichten schwerwiegend verletzt und dadurch von der anderen Partei nebst rationeller Erwägung die weitere Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses nicht mehr erwartet werden kann, bzw., wenn jegliche Partei ihre vertraglich festgehaltene Pflichten nicht, oder nicht entsprechend erfüllt, und den vertragsbrechenden Zustand auf die schriftliche Aufforderung der anderen Partei in der darin festgehaltenen rationellen Frist nicht behebt.

6. Vor der vorzeitigen Auflösung des Vertrages verrechnen die Parteien gegenseitig miteinander und der Dienstleister ist umgehend, aber spätestens innerhalb 15 Tage nach der Verrechnung verpflichtet sämtliche in dem Besitz des Dienstleisters befindlichen Daten, Dokumente, Sachen zurückzugeben, oder auf die Bitte des Benutzers unwiederherstellbar zu vernichten, die in Verbindung mit der Vertragserfüllung in seinen Besitz gelangt sind. 

X. Geheimhaltung, Datenverarbeitung

1. Der Dienstleister erklärt alle diejenigen Geschäftsgeheimnisse, Fakten, Informationen, die er in Verbindung mit dem Vertrag über den Benutzer, so im Besonderen über seine Person, geschäftliche, finanzielle, geschäftliche Rechtsverhältnisse und Produkte, bzw. sich auf die von ihm angewendeten   Technologien beziehen, erfährt, während der Wirkung des Vertrages sowie nach dessen Auflösung für eine unbegrenzte Zeit vertraulich zu behandeln, diese keiner dritten Partei zugänglich zu machen, oder in irgendeiner Weise zu verwenden, bzw. mit erhöhter Sorgfalt vorzugehen, damit diese nicht in Besitz von dritten Parteien gelangen können, bzw. sie über dies nicht erfahren können. Darüber hinaus kann der Dienstleister unbefugten Personen keine Angaben mitteilen, über die er in Verbindung mit der Vertragserfüllung erfahren hat und deren Veröffentlichung für den Benutzer mit schädlichen Konsequenzen einhergehen könnte. Der Dienstleister benutzt die in seinen Besitz gelangten Geschäftsgeheimnisse ausschließlich für die Vertragserfüllung, und er ist verpflichtet sämtliche Geschäftsgeheimnisse beinhaltenden Dokumente und Datenträger dem Benutzer zurückzugeben, bzw. alle übergebenen Daten und Dokumente zu vernichten, bzw. aus seiner Datenbank zu löschen. Der Dienstleister ist auch nach der Vertragslöschung an die Geheimhaltungspflicht gebunden. Der Dienstleister haftet zur Gänze für die aus dem Bruch dieser Verpflichtung entstehenden Schäden.

2. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf die Kooperationspartner des Dienstleisters, also auf die mit ihm im Arbeitsverhältnis, im Dienstleistungsverhältnis, oder auf Arbeitsausführung ausgerichteten, oder sonstigen Gesellschaftsverhältnis stehenden Personen. Der Dienstleister verpflichtet sich diesen Personen in Verbindung mit der Vertragserfüllung stehenden Geschäftsgeheimnisse, Fakten, Daten und Informationen ausschließlich zu dem zur Vertragserfüllung stehenden Maße mitteilt. Andererseits verpflichtet sich der Dienstleister die obengenannten Personen die sich auf den Schutz der Geschäftsgeheimnisse beziehenden Regelungen einzuhalten, sowie Verträge zu schließen, die diese Personen verpflichten Geschäftsgeheimnisse auch in der Periode nach der Auflösung der Arbeits- und sonstigen, auf Arbeitsverrichtung ausgerichteten Arbeitsverhältnisse, oder sonstiger Gesellschaftsverhältnisse einhalten zu lassen.

3. Der Dienstleister ist verpflichtet die von dem Benutzer in die Dienstleisterdatenbank eingetragenen Angaben vertraulich zu behandeln. Der Dienstleister kann diese Angaben dritten, bei der Erfüllung des jetzigen Vertrages nicht betroffenen Parteien nicht weiterleiten und ist verpflichtet nach der Auflösung des vorliegenden Vertrages jegliche Daten, bis auf die einer jeglichen Gesetzesregelung für Lagerung verordneten Angaben, dem Benutzer zu übergeben und die von dem Benutzer nicht benötigten Daten zu vernichten.

XI. Vis Maior 

1. Falls irgendeine Partei aufgrund des Vis Maior seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, gilt nicht als Vertragsbruch. Bezüglich des Vertrages gelten sämtliche, außerhalb der Interessenskreise der Parteien aufgetauchten Umstände, die die Erfüllung jeglicher Vertragsverpflichtungen temporär, oder endgültig hindern, begrenzen , vorausgesetzt, dass diese bei der Vertragsschließung unvorhersehbar waren und nebst rationellen Bestrebungen nicht abgewendet werden können.

2. Der Dienstleister kann sich nur dann auf Vis Maior beziehen, wenn er den Benutzer per Einschreiben und gleichzeitig mit dem Aufgeben des Briefes per Telefon, Fax, oder E-Mail über den Fakt, die Gründe und die wahrscheinliche Dauer des Vis Maior verständigt. Falls der Benutzer keine sonstigen schriftlichen Anweisungen gibt, muss der Dienstleister seine Vertragspflichten weiterhin leisten, falls dies rationell möglich ist, bzw. alle alternativen Wege der Erfüllung, welche der Eintritt des Vis Maior nicht hindert, suchen.

3. Die in dem Vertrag festgehaltenen Fristen werden um die Dauer des Vis Maior verlängert. Falls die Dauer des VIs Maior 30 Tage überschreitet, hat der Benutzer das Recht von dem nicht erfüllten Teil des Vertrages – ohne Entschädigungs-, oder einer sonstigen Kompensationspflicht – auf einer Weise abzusehen, dass er den Dienstleister schriftlich verständigt.

XII. Annahme und Kontakt

1. Jegliche Mitteilung zwischen den Parteien hat schriftlich, per E-Mail, Einschreiben, oder durch Versanddienste an die folgende Adresse zu erfolgen: 

Floor99 Proptech Fejlesztő Kft.

Adresse: 9023 Győr, Körkemence utca 8.

E-Mail: office@tablog.pro

2. Während der Vertragserfüllung gelten die aneinander gerichteten Erklärungen und Verständigungen als entsprechen, in schriftlicher Form zugestellt, wenn: 

a) auf dem Postwege (per Einschreiben mit Rückschein auch dann, wenn die Zustellung erfolglos ist, weil der Adressat die Übernahme verweigert, oder die Sendung mit dem Vermerk „nicht gesucht“ zu dem Empfänger zurückkommt, an dem 5. Arbeitstag nach der Zustellung), 

b) mit der Inanspruchnahme eines Versanddienstes (auch dann, wenn die Zustellung erfolglos ist, weil der Adressat die Übernahme verweigert, mit dem Tag der Verweigerung), 

c) im Zuge einer durch ein Anerkennungsschein bestätigten persönlichen Übergabe,  

d)  per E-Mail (falls in den Einstellungen der Nachricht die Zustellungs- und Lesebestätigung aktiviert wurde und beide Verständigungen zurückgekommen sind, am Tage des Zurückkommens) übergeben wurde. 

XIII. Beitrag zur Behandlung von persönlichen Angaben

1. Der Benutzer hat die Datenschutzauskunft kennengelernt und deren Inhalte akzeptiert.

2. Der Benutzer stimmt der Verwaltung seiner in der Datenschutzauskunft gekennzeichneten persönlichen Angaben ausdrücklich zu.

XIV. Schlussbestimmungen

1. Der Dienstleister lenkt die Aufmerksamkeit des Benutzers darauf, dass der Benutzer beim Beginn der Inanspruchnahme zum Widerrufen nicht berechtigt ist.

2. Mit der Annahme der vorliegenden AGB stimmt der Benutzer zu seine, bei der Registration angegebenen persönlichen Angaben der Dienstleister gemäß den Inhalten der Datenschutzauskunft verwaltet.

3. Der Dienstleister lenkt die Aufmerksamt des Benutzers darauf, dass dieser die auf der vorliegenden Homepage geleisteten Dienste auf sein eigenes Risiko in Anspruch nimmt.

4. Der Dienstleister ist jederzeit berechtigt die vorliegenden AGB einseitig zu modifizieren. Die Modifizierung  tritt mit der Veröffentlichung auf der vorliegenden Homepage in Kraft.

5. Die vorliegende Homepage steht unter dem Rechtsschutz des Dienstleisters. Teile, oder das Ganze der auf der Homepage erscheinenden Inhalte können ausschließlich mit der vorgehenden schriftlichen Zustimmung des Dienstleister in jedweder Form genutzt werden.

6. Zwecks der Erfüllung des Vertrages tretend beide Parteien als eigenständige Rechtspersonen auf und sind nicht berechtigt die andere Partei zu vertreten, oder in ihrem Namen Erklärungen abzugeben.

7. Die Modifizierung des individuellen Dienstleistungsvertrages ist ausschließlich durch die firmenmäßige Unterzeichnung der Parteien möglich.  Keine Partei kann sich auf Vertragsbedingungen, oder Praktiken beziehen, die dem Vertragsinhalt widersprechen, und nicht in einer regelgerechten Vertragsmodifizierung festgehalten wurden. 

8. Fall eine Vertragsverfügung ungültig, oder nichtig ist, oder wird, bleiben die restlichen Teile des Vertrages gültig und in Kraft. Anstelle der ungültigen, oder nichtigen Verfügungen sind die allgemein geltenden Rechtsverordnungen, oder das Verhältnis der Vertragsparteien regulierenden Rechtsverordnungen maßgebend. Die Vertragsparteien verpflichten sich ihr Verhältnis nicht durch die Annahme anderer Verfügungen, die dem Zweck der ungültigen, oder nichtigen Verordnung besser entsprechen, zu regeln. 

9. Die Parteien verpflichten sich ihre aus dem Vertrag resultierenden Streitfragen binnen 30 Tagen auf friedlichem Wege zu schlichen zu versuchen. Falls die Streitfrage nicht geklärt werden kann, und/oder die 30 Tage erfolglos ablaufen, so halten die Parteien bezüglich der Entscheidung der aus dem Vertrag resultierenden Rechtsstreitigkeiten die ausschliche Zuständigkeit des Zentralen Kreisgerichtes von Buda an. Bei Streitigkeiten, die in die Kompetenz eines Gerichtsstuhls fallen, gemäß der leitgebenden Regelungen der Gerichtsstuhl der Hauptstadt, oder Gerichtsstuhl Budapest und Umgebung nicht zuständig zu entscheiden ist, unterwerfen sich beide Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtsstuhles Székesfehérvár.

10. Die Vertragsparteien erklären hiermit und garantieren verpflichtend, dass weder sie, noch ihre leitenden Funktionäre, Mitarbeiter finanzielle, oder sonstige Vorteile angeboten, oder versprochen bekommen haben, um diese weder ersucht, oder diese angenommen haben, oder zu diesen in jeglicher Form in Verbindung mit dem Vertrag berechtigt wurden (oder implizit bestätigen, dass sie mit einer die Antikorruptionsgesetze verletzen Absicht jederzeit Tätigkeiten zur Geschäftserlangung, oder Geschäftserhalt machen, oder machen werden), bzw. jede rationelle Maßnahme getätigt haben, damit ihre eventuellen Subunternehmer, Vertreter oder sonstige, unter ihrer Leitung stehenden, oder Einfluss stehenden dritten Personen so etwas nicht tun. 

11. Die Parteien halten fest, dass der Vertrag das volle Abkommen der Parteien verkörpert. Die Parteien setzen nach der Unterzeichnung des Vertrages jeder vorherige, in Wort erfolgte Vereinbarung in Verbindung mit dem vertragsgegenständlichen Rechtsverhältnis außer Kraft.

12. Für die in dem Vertrag nicht geregelten Fragen sind die Inhalte des Gesetzes LXXVI/1993 über das Dienstleisterrecht (Szjt.), sowie des Gesetzes V/2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (Ptk.) maßgebend. Die Parteien erachten den Brauch und die Praxis gemäß §  6:63, Absasz (5) des Ptk. nicht als Teil der Vertrages, schließen deren Anwendung aus und erklären in Verbindung hiermit, dass der Vertrag in dem Gegenstand der Parteien entstandenen vollständigen Vereinbarung entstanden ist, und jede vorherige Erklärung, oder Vereinbarung, Angebot ausschließt, die jegliche Parte in demselben Gegenstand vor der Vertragsschließung gemacht hat.